Pfarrei Johannes Bosco - Berliner Südwesten

Wahlen 2023

18./19. November 2023 - Wahlen

Kirchenvorstand, Pfarreirat, Gemeinderäte

Öffnungszeiten für die Wahlen am 18./19.11.2023:

Herz Jesu, Riemeisterstr.2, 14169 Berlin
Sonntag 9:30 – 10:00 Uhr und 11:00 – 12:00 Uhr
Sonntag 17:30 – 18:00 Uhr und 19:00 – 20:00 Uhr

St. Otto, Heimat 67/69, 14165 Berlin
Samstag 17:30 – 18:00 Uhr und 19:00 – 20:00 Uhr
Sonntag 11:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 14:00 Uhr

Zwölf Apostel, Tewsstr. 20, 14129 Berlin
Sonntag 10:30 -11:00 Uhr und 12:00 – 13:00 Uhr

St. Michael, Königstr. 43, 14109 Berlin
Sonntag 9:00 – 9:30 Uhr und 10:30 – 11:30 Uhr

Heilige Familie, Kornmesserstr. 2-3, 12205 Berlin
Samstag 17:30 – 18:00 Uhr und 19:00 – 20:00 Uhr
Sonntag 9:00 – 9:30 Uhr und 10:30 – 11:30 Uhr

St. Annen, Gardeschützenweg 17, 12203 Berlin
Sonntag 11:00 – 11:30 Uhr und 12:30 – 13:30 Uhr

Am 18./19.November 2023 finden in unserer Pfarrei die Wahlen zum Pfarreirat, den Gemeinderäten und dem Kirchenvorstand statt.

Sie können in unserer Pfarrei durch Ihre Stimmabgabe mitbestimmen und Gemeinde gestalten!

Kirchenvorstand:
Zu wählen sind sechs der insgesamt zwölf Mitglieder, sowie zwei Ersatzmitglieder.

Pfarreirat:
Zu wählen sind 6 Mitglieder.

Gemeinderat:
Zu wählen sind 6 Mitglieder.

Folgende Termine sind schon bekannt:

  • Ab sofort hängen die endgültigen Kandidatenlisten aller Gremien aus.
  • Auskunft über Ihren Eintrag ins Wählerverzeichnis erhalten Sie ab sofort über das zentrale Pfarreibüro
  • Antrag auf Änderung des Wählerverzeichnisses (zB. wenn Sie darin nicht gelistet sind) ist schriftlich bei der Wahlkommission (Adresse zentrales Pfarrbüro, Riemeisterstr. 2, 14169 Berlin) kann gestellt werden bis:
  • Sonntag, 29.10. für Pfarreirat und Gemeinderäte
  • Sonntag, 5.11. für Kirchenvorstand
  • Ebenfalls ab sofort können Sie bis einschließlich 5.11.2023 Briefwahl im zentralen Pfarrbüro beantragen.

Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten:

  • Die Stimmabgabe ist nur mit Ihrer persönlichen Wahlkarte möglich. Die Karten werden in den nächsten Tagen auf dem Postweg bei Ihnen eingehen.
  • Der Kirchenvorstand darf nur durch Personen gewählt werden, die auf dem Pfarrgebiet wohnen.
  • Die Gemeinderäte werden an den jeweiligen Standorten gewählt.

Wahlberechtigt sind:

  • Für den Kirchenvorstand: Alle Pfarreimitglieder ab 16 Jahren.
  • Für die Gemeinderäte und den Pfarreirat: Alle eingetragenen Wählerinnen und Wähler ab 14 Jahren