Für die katholische Kirche gilt die Ehe als eines der sieben Sakramente. Die standesamtliche Eheschließung ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, doch erst mit dem geistlichen Segen der Kirche durch eine katholische Trauung gilt die Ehe als besiegelt. Im Gegensatz zur standesamtlichen Trauung sind bei der katholischen Trauung zwei Trauzeugen Pflicht.
Eine kirchliche katholische Trauung kann nur stattfinden, wenn mindestens ein Partner den katholischen Glauben hat und der Kirche angehört. Eine Eheschließung ist dann auch mit einem ungetauften, andersgläubigen oder atheistischen Partner möglich.