 
											Verkündigung im Gottesdienst stärken
Der Synodalpastoralrat trat am, 10. und 11. Oktober 2025 zu seiner dritten Vollversammlung zusammen
Der Synodalpastoralrat – das Gremium im Erzbistum Berlin, in dem Priester und Laien durch Beratung des Erzbischofs an der Entscheidung von Angelegenheiten mitwirken, die in der Verantwortung des Erzbistums liegen – trat am, 10. und 11. Oktober 2025 zu seiner dritten Vollversammlung zusammen.
Dabei wurde folgender Antrag bei drei Enthaltungen, einer Gegenstimme und einer Mehrheit von 30 Ja-Stimmen beschlossen:
„Die Verkündigung ist Aufgabe aller getauften und gefirmten Menschen, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Biografie und Alter.
Wir setzen uns im Erzbistum Berlin gemeinsam dafür ein, dass alle Getauften und Gefirmten ihren Teil am Verkündigungsauftrag Jesu wahrnehmen können, ihre aktive Teilnahme an diesem Auftrag unterstrichen und gefördert wird und in allen gottesdienstlichen Formen besser eingebracht werden kann. Auch die Sichtbarkeit der Frauen in unserer Kirche soll dadurch gestärkt werden.
Hierzu werden folgende Maßnahmen ergriffen:
- Die aktive Teilnahme von Nichtgeweihten (Männern und Frauen) an der Verkündigung ist im Gottesdienst ausdrücklich erwünscht. Dazu wird der Erzbischof ein diözesanes Informationsschreiben an die Priester und Diakone, die pastoralen Mitarbeitenden und die Gremien der Pfarreien senden, in dem die vielfältigen Möglichkeiten der Verkündigung durch Nichtgeweihte klar benannt werden und für die Umsetzung geworben wird.
- Qualität ist ein wichtiges Merkmal für gelingende Verkündigung. Alle, die das Wort Gottes auslegen, müssen dafür gut vorbereitet sein. Bedarfsorientierte Aus- und Fortbildungen werden ausgebaut, entwickelt und für alle angeboten.
- Die Umsetzung des Antrages auf allen Ebenen des Erzbistums Berlin wird für die Vollversammlung des Synodalpastoralrates im November 2026 erstmals evaluiert und in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgeschrieben. Ziel ist es, die Möglichkeiten der Mitwirkung aller Getauften und Gefirmten an der Verkündigung stetig weiterzuentwickeln. In die Planung und Durchführung der Evaluierung ist der Vorstand des Synodalpastoralrats in geeigneter Weise von Anfang an mit einzubeziehen. Der Vorstand kann diese Aufgabe an die AG Pastoral übertragen.“
Der Erzbischof befürwortete ausdrücklich diesen Beschluss. 
In der Begründung des Antrags wird ausdrücklich betont, dass er sich auch auf die Eucharistiefeier bezieht.
Folgende Gestaltungselemente sind insbesondere gemeint:
- eine Statio zu Beginn des Gottesdienstes,
- das Glaubenszeugnis nach dem Evangelium,
- die Katechese nach dem Evangelium, die vom Priester ein- und ausgeleitet wird,
- die Lesepredigt,
- die Dialogpredigt.
Das sind gute Nachrichten für unsere Gottesdienstbeauftragen, die durch diesen Beschluss gestärkt werden!
Gute Nachrichten aber auch für unsere Gemeinden, in denen sie tätig sind!
Ute Rosenbach, Vorstandsmitglied des Synodalpasoralrats
